Änderung Regel 18 Ausrüstung

Liebe 20er Segler,

der ursprüngliche Änderungsantrag zur Regel 18 ( Ankergewicht) ist vom DSV aus „Sicherheitsgründen“ nicht genehmigt worden. In Nachverhandlungen konnte mit dem DSV ein Kompromissvorschlag erarbeitet werden.

Die jetzt  gültige Regel 18 ist in den amtlichen Veröffentlichungen des DSV mit Gültigkeitsbeginn 1.04.2012 in der Yacht 8/2012 bekannt gegeben worden. Somit haben wir zumindest unser Ankergewicht halbieren können.

Ich wünsche Euch allen ein erfolgreichen Saisonstart beim jetzt „leichterem“ Segeln.

Viele Grüße

Harald

 

Neuer Wortlaut Regel A18. Ausrüstung

Folgende Ausrüstungsteile sind fest verstaut an Bord zu führen:

  • 1 Anker mit oder ohne Kettenvorlauf, Mindestgewicht 6kg
  • 1 Ankerleine, Mindestlänge 25m, Mindestdurchmesser 8mm
  • 1 Schleppleine, schwimmfähig, Mindestlänge 25m, Mindestdurchmesser 10mm
  • 1 Auftriebsweste pro Besatzungsmitglied
  • 1 Lenzpumpe oder Pütz (5Liter min. Inhalt)
  • 1 Baumstütze
  • 2 Bootspaddel
  • 2 Fender
  • 1 Verbandskasten

Ballastwesten dürfen nicht an Bord geführt werden.

Zurück